Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Reinigungsdienstleistungen der ALVION Dienstleistungen GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungs- und damit verbundene Dienstleistungen zwischen der ALVION Dienstleistungen GmbH, Industriestraße 10, 61118 Bad Vilbel (nachfolgend „ALVION“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit nicht in einzelnen Bestimmungen eine Differenzierung vorgenommen wird.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ALVION ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von ALVION stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben bzw. eine Anfrage zu stellen.
(2) Durch das Absenden einer Angebotsanfrage über das Kontaktformular oder auf anderem Wege (Telefon, E-Mail) gibt der Kunde eine unverbindliche Anfrage ab. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung durch ALVION zustande, spätestens jedoch durch die Ausführung der vereinbarten Leistung.
(3) Der genaue Leistungsumfang, der Preis sowie Termine werden individuell zwischen den Parteien vereinbart und in einem Angebot bzw. einer Auftragsbestätigung festgehalten.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der von ALVION zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) ALVION erbringt unter anderem folgende Leistungen: Baugrobreinigung, baubegleitende Reinigung, Bauendreinigung, Grundreinigung, Unterhaltsreinigung, Fassadenreinigung, Glasreinigung, Rahmenreinigung sowie kleinere Abbrucharbeiten im Zusammenhang mit Reinigungs- und Sanierungsarbeiten.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien und werden gesondert vergütet, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass ALVION zur vereinbarten Zeit ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Objekten erhält.
(2) Der Kunde weist ALVION rechtzeitig auf besondere Gegebenheiten des Objekts hin, die für die Durchführung der Reinigungsarbeiten relevant sein können, insbesondere auf empfindliche Materialien, Oberflächen oder bestehende Schäden.
(3) Sofern für die Durchführung der Arbeiten Strom- und Wasseranschlüsse vor Ort benötigt werden, stellt der Kunde diese unentgeltlich zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist ALVION berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Termine und Fristen
(1) Vereinbarte Termine werden nach bestem Wissen und Gewissen eingehalten. Bei Verhinderung durch höhere Gewalt, Krankheit, Witterungseinflüsse oder sonstige nicht von ALVION zu vertretende Umstände wird der Kunde unverzüglich informiert und ein neuer Termin vereinbart.
(2) Ist ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart und wird dieser von ALVION schuldhaft überschritten, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
§ 7 Gewährleistung
(1) ALVION erbringt die vereinbarten Leistungen mit der im Reinigungsgewerbe üblichen Sorgfalt.
(2) Zeigt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel an der erbrachten Leistung, ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Ausführung der Leistung, schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
(3) ALVION ist berechtigt, den angezeigten Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Fristsetzung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
(4) Für Schäden, die auf bereits vor Beginn der Reinigungsarbeiten bestehende Mängel oder Vorschäden am Objekt zurückzuführen sind, übernimmt ALVION keine Haftung.
§ 8 Haftung
(1) ALVION haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ALVION beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von ALVION auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von ALVION ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) ALVION unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung, die im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs für Schäden bei der Leistungserbringung eintritt.
§ 9 Kündigung
(1) Bei Dauerschuldverhältnissen (regelmäßige Unterhaltsreinigung) gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung von ALVION zu entnehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von ALVION.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: September 2026
